Hundehalter*innen in Deutschland kennen sie: Die Hundesteuer. Doch warum gibt es die Hundesteuer überhaupt und was passiert, wenn sie nicht bezahlt wird? In diesem Artikel erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema Hundesteuer, von der Berechnung über die rechtlichen Grundlagen bis hin zu den möglichen Ausnahmen und Ermäßigungen. Viel Spaß beim Lesen!
Was genau ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine jährliche Abgabe, die Hundebesitzer*innen in Deutschland an ihre Gemeinde zahlen müssen. Sie wurde in Deutschland bereits im 19. Jahrhundert eingeführt.
Wer legt die Hundesteuer fest?
Die Erhebung sowie Verwaltung der Hundesteuer obliegt den örtlichen Steuerämtern oder den zuständigen Fachabteilungen der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in den jeweiligen Landesgesetzen und den örtlichen Steuersatzungen. Sie sind dafür verantwortlich, die An- und Abmeldung von Hunden entgegenzunehmen, Steuerbescheide zu erstellen, Zahlungen zu verbuchen und eventuelle Rückstände einzutreiben. Darüber hinaus überwachen sie die Einhaltung der Regelungen zur Hundesteuer. Da jede Gemeinde in Bezug auf die Hundesteuer eigene Regelungen treffen kann, variieren die Hundesteuersätze in Deutschland erheblich.
Wofür ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer wird aufgrund verschiedener Gründe erhoben:
Bezahlung von Maßnahmen innerhalb einer Gemeinde
Gemeinden und Städte erheben die Hundesteuer, um dadurch bestimmte Maßnahmen innerhalb der Gemeinde zu finanzieren. Manche dieser Maßnahmen werden dazu verwendet, das Zusammenleben von Menschen und Hunden zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise das Anlegen und Instandhalten von Hundewiesen und die Bereitstellung von Hundekotbeuteln.
Verantwortungsvolles Handeln fördern
Die Anschaffung eines Hundes ist eine große Verantwortung, derer sich nicht unbedingt jeder bewusst ist, der sich einen Hund wünscht. Mit der Hundesteuer wollen die Gemeinden die Bürgerinnen und Bürger zu einer verantwortungsvollen Entscheidung darüber bewegen, ob ein Hund wirklich in ihr Leben passt und ob sie in der Lage sind, sich um ein Lebewesen zu kümmern.
Unterstützung von Tierschutzorganisationen und Tierheimen
Die Unterstützung durch die Hundesteuer trägt auch zum Tierschutz bei, da die Gemeinden die Einnahmen aus der Steuer ebenfalls zur Unterstützung von Tierschutzorganisationen und Tierheimen verwenden. Denn diese Einrichtungen sind auf finanzielle Hilfe angewiesen, damit sie ihre Arbeit fortsetzen können und Tieren in Not helfen können.
Wie wird die Hundesteuer berechnet?
Ähnlich wie das Gesetz zur Leinenpflicht, wird auch die Hundesteuer auf kommunaler Ebene geregelt, weshalb die Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde und Bundesland zu Bundesland variieren können. Die Höhe der Hundesteuer richtet sich aber in der Regel nach der Anzahl der gehaltenen Hunde sowie nach der Hunderasse. Bei mehreren Hunden erhöht sich die Steuer oft progressiv, das heißt, für jeden weiteren Hund muss ein höherer Steuersatz entrichtet werden. Auch staffeln einige Gemeinden die Hundesteuer, beispielsweise nach Rassen. Der Steuersatz für einen Hund bewegt sich meist zwischen 100 und 200 Euro pro Jahr.
Gibt es bei gefährlichen Hunden besondere Regelungen?
Als gefährlich gelten in der Regel Hunde, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit, ihres Verhaltens oder ihrer Größe ein erhöhtes Risiko für andere Menschen oder Tiere darstellen. In Deutschland gibt es beispielsweise die sogenannten Listenhunde, die in einigen Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Dazu zählen beispielsweise Rassen wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Rottweiler. Für die Haltung dieser Listenhunde gelten oft besondere Auflagen, wie beispielsweise das Tragen eines Maulkorbs, das Anlegen einer Leine in öffentlichen Bereichen oder der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Für Listenhunde kann die Hundesteuer deutlich höher ausfallen als für andere Hunde. Das heißt, die Beträge können zwischen 500 und 1000 Euro pro Jahr betragen.
Was kostet mich mein Hund an Steuern?
Im Folgenden findest du einen Überblick über die durchschnittlichen Hundesteuersätze in den deutschen Bundesländern für Hunde:
Bundesland | Durchschnittlicher Steuersatz pro Hund im Jahr [€] |
Baden-Württemberg | 110 |
Bayern | 100 |
Berlin | 120 |
Brandenburg | 110 |
Bremen | 150 |
Hamburg | 90 |
Hessen | 100 |
Mecklenburg-Vorpommern | 110 |
Niedersachsen | 130 |
Nordrhein-Westfalen | 100 |
Rheinland-Pfalz | 190 |
Saarland | 120 |
Sachsen | 110 |
Sachsen-Anhalt | 100 |
Schleswig-Holstein | 130 |
Thüringen | 110 |
Beachte, dass dir diese Tabelle nur als Orientierung dienen soll und die tatsächlichen Steuersätze je nach Gemeinde variieren können. Wenn du Informationen über die genauen Steuersätze in deiner Gemeinde benötigst, wende dich an die zuständige Behörde.
Kann ich von der Hundesteuer befreit und ermäßigt werden?
In bestimmten Fällen kann möglicherweise eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer gewährt werden. Typische Gründe für eine Befreiung sind sowohl die Haltung eines Blindenführhundes, eines Therapie- oder Rettungshundes, als auch die Haltung mehrerer Hunde. Ermäßigungen können außerdem für Sozialhilfeempfänger*innen und Rentner*innen gewährt werden. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen können allerdings je nach Gemeinde variieren.
Antragstellung und benötigte Unterlagen
Wenn du eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen möchtest, musst du als Hundehalter*in einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. In der Regel sind dazu bestimmte Nachweise erforderlich, etwa ein Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe oder ein entsprechendes Zertifikat für einen Blindenführ-, Therapie- oder Rettungshund. Die Behörde prüft dann den Antrag und trifft eine Entscheidung, die dem Hundehalter/ der Hundehalterin schriftlich mitgeteilt wird.
Was passiert, wenn ich die Hundesteuer nicht bezahle?
Wenn du die Hundesteuer nicht oder nicht rechtzeitig bezahlst, musst du mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Dazu gehören zunächst Mahnungen und Zuschläge, die auf den ursprünglichen Steuerbetrag aufgeschlagen werden. Wenn die Steuer auch nach wiederholter Aufforderung nicht gezahlt wird, kann die zuständige Behörde rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehören beispielsweise Bußgelder oder die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids beim zuständigen Gericht, der den Hundehalter/ die Hundehalterin zur Zahlung der ausstehenden Beträge verpflichtet. In extremen Fällen kann sogar ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche eingeleitet werden.
Also: Jetzt bist du bestens über die Hundesteuer informiert und weißt, worauf du achten musst, damit du deinen Pflichten als verantwortungsbewusster Hundehalter/ verantwortungsbewusste Hundehalterin nachkommen kannst. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten, empfehlen wir dich, dich an die zuständige Behörde in deiner Gemeinde zu wenden.